• AGB

1 ZUSAMMENARBEIT

1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen OTT GRAFIK, Natalie Ott unverzüglich mitzuteilen.

1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird OTT GRAFIK, Natalie Ott ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.

2 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

2.1 Der Kunde unterstützt OTT GRAFIK, Natalie Ott bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird OTT GRAFIK, Natalie Ott hinsichtlich der von OTT GRAFIK, Natalie Ott zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, OTT GRAFIK, Natalie Ott im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton- , Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese OTT GRAFIK, Natalie Ott umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass OTT GRAFIK, Natalie Ott die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

3 BETEILIGUNG DRITTER

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von OTT GRAFIK, Natalie Ott tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. OTT GRAFIK, Natalie Ott hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn OTT GRAFIK, Natalie Ott aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4 RECHTE

4.1 OTT GRAFIK, Natalie Ott gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Sind kreative Arbeiten (Layout, Konzept, Fotos, Texte...) Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG. Uns verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen, das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen.

4.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

4.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. OTT GRAFIK, Natalie Ott kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

5 SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN

5.1 OTT GRAFIK, Natalie Ott stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird OTT GRAFIK, Natalie Ott unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

5.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf OTT GRAFIK, Natalie Ott - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

6 HAFTUNG

6.1 OTT GRAFIK, Natalie Ott haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet OTT GRAFIK, Natalie Ott nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens beschränkt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt.

6.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet OTT GRAFIK, Natalie Ott insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

6.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von OTT GRAFIK, Natalie Ott.

7 GEHEIMHALTUNG, PRESSEERKLÄRUNG

7.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

7.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

7.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

7.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

7.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.

8 SONSTIGES

8.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

8.2 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

8.3 OTT GRAFIK, Natalie Ott darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. OTT GRAFIK, Natalie Ott darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die Schriftform kann per Telefax gewahrt werden.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

9.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

10 Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von OTT GRAFIK, Natalie Ott.